Wahlärzte und -ärztinnen sind freiberuflich tätige Ärzte und Ärztinnen, die in keinem Vertragsverhältnis zu Träger*innen der sozialen Krankenversicherung stehen. Sie sind in der Entscheidung, wo sie eine Ordination eröffnen wollen und in welchem Umfang diese betrieben werden soll, völlig autonom.
Als Hilfestellung für eine Niederlassung als Wahlarzt oder -ärztin dient der Praxisgründungsleitfaden (siehe unter Praxisgründung). Bei diesbezüglichen Fragen ist die Ärztekammer für Vorarlberg (telefonisch unter 0 55 72/21 900-52 oder per E-Mail unter juergen.heinzle@aekvbg.at ) gerne bereit, Sie zu beraten und zu unterstützen. Um rechtzeitige vorherige Terminvereinbarung wird gebeten!

Wahlärzte und -ärztinnen haben ihre ärztliche Leistung über Privathonorar mit den Patient*innen zu verrechnen, die dann die Möglichkeit haben, bei ihrer Krankenkasse einen Rückersatz zu beantragen.

ÖGK-Wahlarztpunktewert ab 1. Jänner 2024: € 0,7935 (Patienten werden 80% davon refundiert = € 0,6348 pro Punkt)

Der zu refundierende Gesamtbetrag, der sich aus der mit dem jeweiligen Wahlarztpunktewert multiplizierten Gesamtpunktezahl aller auf der Honorarnote verrechneten Tarifpositionen der jeweils gültigen Honorarordnung ergibt, wird in der 3. Kommastelle kaufmännisch gerundet.

Wahlärzte und -ärztinnen der Fachgebiete Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Gynäkologie erhalten auf Wunsch einen Vorsorgeuntersuchungseinzelvertrag. Bei konkretem Interesse ist ein entsprechender Antrag an die Ärztekammer für Vorarlberg zu richten, die diesen an die ÖGK weiterleitet.

Wahlärzte und -ärztinnen der Fachgebiete Allgemeinmedizin und Innere Medizin haben die Möglichkeit, Diabetes-Patient*innen im Rahmen des DMP-Programmes direkt mit der ÖGK abzurechnen.

Wahlärzte und -ärztinnen können grundsätzlich ein Rezepturrecht von der Sozialversicherung erhalten.