Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Kurienobleuten (Vizepräsidenten) und dem Finanzreferenten. Es entscheidet in dringenden Angelegenheiten des Kammervorstandes sowie in Personalangelegenheiten.

Die Mitglieder des Präsidiums sind:

präsident

MR Dr. Burkhard Walla

Sprechstunde:

Donnerstagnachmittag (nur gegen Voranmeldung)

1. Vizepräsident/Kurienobmann
Angestellte ärzte

MR Dr. Hermann Blaßnig

Sprechstunde:

Donnerstag ab 16:30 Uhr (nur gegen Voranmeldung)

2. Vizepräsidentin/Kurienobfrau
niedergelassene Ärzte

Dr. Alexandra Rümmele-Waibel

Sprechstunde:

Donnerstagnachmittag (nur gegen Voranmeldung)

Finanzreferent

Dr. Ulrich Amann

Sprechstunde:

Donnerstagnachmittag (nur gegen Voranmeldung)

Dem Kammervorstand obliegt die Durchführung aller der Ärztekammer übertragenen Aufgaben, soweit diese nicht ausdrücklich anderen Organen zugewiesen sind. Der Kammervorstand der Ärztekammer für Vorarlberg besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums, den Stellvertretern und Stellvertreterinnen der Kurienobleute sowie drei weiteren Mitgliedern.

Die Mitglieder des Vorstandes finden Sie - HIER

Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Ärztekammer für Vorarlberg. Sie besteht aus 21 gewählten Kammerräten und tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.

Die Vollversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Anordnung der Wahlen in die Vollversammlung und die Festsetzung der Zahl der Kammerräte, 
  • die Wahl des Präsidenten/der Präsidentin sowie der ärztlichen Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Überprüfungsausschusses des Wohlfahrtsfonds,
  • die Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag und den Rechnungsabschluss,
  • die Erlassung von Satzung, Geschäftsordnung, Umlagen-, Dienst-, und Diätenordnung.

Die Mitglieder der Vollversammlung finden Sie - HIER

Die Erweiterte Vollversammlung ist das höchste Gremium des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg. Sie besteht aus 23 gewählten Kammerräten (21 Kammerräte der Ärztekammer, 2 Kammerräte der Zahnärztekammer) und tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.

Die Erweiterte Vollversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben

  • die Erlassung von Satzung und Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds,
  • die Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag und den Rechnungsabschluss des Wohlfahrtsfonds.

Die Mitglieder der erweiterten Vollversammlung finden Sie - HIER

Während die Gesamtinteressen der Ärztinnen und Ärzte in der Vollversammlung und im Vorstand / bzw im Präsidium zu behandeln sind und vom Präsidenten/von der Präsidentin nach außen vertreten werden, werden die kurienspezifischen Interessen von der Kurienversammlung und ihrem Obmann/ihrer Obfrau wahrgenommen.

Der Kurienversammlung der angestellten Ärzt*innen hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Wahrnehmung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte, insbesondere der Abschluss und die Lösung von Vereinbarungen, die Entgelte (im Speziellen Gehälter und Zulagen) der angestellten Ärztinnen und Ärzte betreffen,
  • die Begutachtung von Gesetzesentwürfen, die ausschließlich angestellte Ärztinnen und Ärzte betreffen,
  • die Beratung der angestellten Ärztinnen und Ärzte in arbeits-, dienst- und sozialrechtlichen Belangen.

Die Mitglieder der Kurienversammlung der angestellten Ärzt*innen finden Sie - HIER

Während die Gesamtinteressen der Ärztinnen und Ärzte in der Vollversammlung und im Vorstand / bzw Präsidium zu behandeln sind und vom Präsidenten/von der Präsidentin nach außen vertreten werden, werden die kurienspezifischen Interessen von der Kurienversammlung und ihrem Obmann/ihrer Obfrau wahrgenommen.

Der Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzt*innen hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • der Abschluss von Kollektivverträgen für die Ordinationsangestellten,
  • der Abschluss und die Lösung von Gesamtverträgen / sonstigen Vereinbarungen mit den Sozialversicherungsträgern einschließlich Vereinbarungen über die Zahl und Verteilung der Vertragsärzte
  • die Wahrnehmung von Angelegenheiten der Wahlärztinnen und Wahlärzte, der hausapothekenführenden Ärztinnen und Ärzte sowie der Gemeindeärztinnen und Gemeindeärzte,
  • die Begutachtung von Gesetzesentwürfen, die ausschließlich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreffen,
  • die Erlassung von Empfehlungen für privatärztliche Tarife,
  • die Einrichtung eines ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes.
Die Mitglieder der Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzt*innen finden Sie - HIER

Der Verwaltungsausschuss führt die Geschäfte des Wohlfahrtsfonds. Er besteht aus 7 Kammerräten (5 Kammerräte der Ärztekammer, 2 Kammerräte der Zahnärztekammer) und aus 3 kooptierten Leistungsbeziehern.

Der Verwaltungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entscheidung über alle Anträge der Fondsmitglieder,
  • Verwaltung und Veranlagung des Wohlfahrtsfondsvermögens (er kann dafür auch einen Anlageausschuss einrichten).

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses finden Sie - HIER

Der Ausschuss für ärztliche Ausbildung ist ein beratendes Organ des Vorstandes für landesspezifische Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Er besteht aus 9 Mitgliedern (7 angestellte Ärztinnen und Ärzte, 2 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte).

Die Mitglieder des Ausschusses für ärztliche Ausbildung finden Sie - HIER

Die Fachgruppen haben folgende Aufgaben:

  • die Beratung und Unterstützung der Organe der Ärztekammer in allen die Interessen der Fachgruppen berührenden Fragen,
  • die Erstattung von Gutachten an die Organe der Ärztekammer in allen Angelegenheiten, die die besonderen Belange der Fachärzte berühren, die dem gleichen Sonderfach angehören,
  • die Durchführung aller ihnen von den Organen der Ärztekammer übertragenen Belange und Aufgaben.

Die Fachgruppen sowie deren Obmänner/Obfrauen samt Stellvertreter*innen finden Sie - HIER

Die Fachgruppe für Allgemeinmedizin und approbierte Ärzt*innen hat folgende Aufgaben:

  • die Förderung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und approbierten ÄrztInnen,
  • die Beratung und Unterstützung der Organe der Ärztekammer in allen die Interessen der Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und approbierten Ärzt*innen berührenden Fragen,
  • die Durchführung aller ihr von den Organen der Ärztekammer übertragenen Belange und Aufgaben.

Sie besteht auf folgenden Gremien:

  • Fachgruppenversammlung
  • Fachgruppenausschuss
  • Fachgruppenobmann

Fachgruppenversammlung
Die Fachgruppenversammlung wird von allen in die Ärzteliste eingetragenen Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und approbierten Ärzt*innen gebildet.

Fachgruppenausschuss
Der Fachgruppenausschuss besteht aus dem Obmann/der Obfrau, dessen Stellvertreter*in sowie aus je einem/einer Vertreter*in der Vorarlberger Gerichtsbezirke (= Bezirksärztevertreter*innen). Seine Mitglieder finden Sie HIER

Fachgruppenobmann
Der/die Fachgruppenobmann/-obfrau und seine Stellvertreter*innen werden von der Fachgruppenversammlung gewählt. Den/die Fachgruppenobmann/-obfrau sowie dessen Stellvertreter*innen finden Sie - HIER

Die Referate haben folgende Aufgaben:

  • die Beratung und Unterstützung der Organe der Ärztekammer in allen die Interessen der Referatsangehörigen berührenden Fragen,
  • die Erstattung von Gutachten an die Organe der Ärztekammer in allen Angelegenheiten, die die besonderen Belange der Ärzt*innen berühren, die dem gleichen Referat angehören,
  • die Durchführung aller ihnen von den Organen der Ärztekammer übertragenen Belange und Aufgaben.

Die Referate sowie deren Leiter*innen samt Stellvertreter*innen finden Sie - HIER

Der Landeskonferenz der Turnusärzt*innen hat folgende Aufgaben:

  • die Förderung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Turnusärzt*innen,
  • die Beratung und Unterstützung der Organe der Ärztekammer in allen die Interessen der Turnusärzt*innen berührenden Fragen,
  • die Durchführung aller ihr von den Organen der Ärztekammer übertragenen Belange und Aufgaben.

Sie besteht aus folgenden Gremien:

  • Landeskonferenzversammlung
  • Landeskonferenzausschuss
  • Landeskonferenzobmann/-obfrau

Landeskonferenzversammlung
Die Landeskonferenzversammlung wird von allen in Vorarlberg tätigen Turnusärzt*innen gebildet.

Landeskonferenzausschuss
Der Landeskonferenzausschuss besteht aus dem Obmann/der Obfrau, dessen (allfälligen) Stellvertreter*in(nen) sowie aus je einem/r Vertreter*in jedes Landeskrankenhauses und des Krankenhauses Dornbirn (= Turnusärztevertreter*innen). Seine Mitglieder finden Sie - HIER

Landeskonferenzobmann/-obfrau 
Der/die Landeskonferenzobmann/-obfrau und sein/e (allfällige/r) Stellvertreter*in wird vom Landeskonferenzausschuss gewählt. Der/die Landeskonferenzobmann/-obfrau sowie dessen/deren (allfällige/n) Stellvertreter*in finden Sie - HIER

Die Landeskonferenz der Fachärzt*innen hat folgende Aufgaben:

  • die Förderung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Fachärzt*innen,
  • die Beratung und Unterstützung der Organe der Ärztekammer in allen die Interessen der Fachärzt*innen berührenden Fragen,
  • die Durchführung aller ihr von den Organen der Ärztekammer übertragenen Belange und Aufgaben.

Sie besteht auf folgenden Gremien:

  • Landeskonferenzversammlung
  • Landeskonferenzausschuss
  • Landeskonferenzobmann/-obfrau

Landeskonferenzversammlung
Die Landeskonferenzversammlung wird aus allen Fachärzt*innen der einzelnen Sonderfächer gebildet

Landeskonferenzausschuss
Der Landeskonferenzausschuss besteht aus dem Obmann/der Obfrau, dessen/deren Stellvertreter*in sowie den Fachgruppenobmännern/-obfrauen.

Landeskonferenzobmann/-obfrau
Der/die Landeskonferenzobmann/-obfrau und sein(e) Stellvertreter*in(nen) werden von den Fachgruppenobmännern/-obfrauen gewählt. Der/die Landeskonferenzobmann/-obfrau sowie dessen/deren Stellvertreter*in(nen) finden Sie - HIER

Ärzt*innen machen sich eines Disziplinarvergehens schuldig, wenn sie im In- oder im Ausland

  • durch ihr Verhalten gegenüber der Gemeinschaft, den Patient*innen oder den Kolleg*innen gegenüber das Ansehen der österreichischen Ärzteschaft beeinträchtigen oder
  • die aus dem Ärztegesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften resultierenden Berufspflichten verletzen.

Über Disziplinarvergehen erkennt der Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer. Dieser setzt sich aus mehreren regionalen Disziplinarkommissionen (diese führen das Disziplinarverfahren durch) sowie Untersuchungsführern (diese führen die konkreten Erhebungen wie zB Zeugenbefragungen durch) zusammen. Jede Disziplinarkommission besteht aus einem rechtskundigen Vorsitzenden sowie zwei ärztlichen Beisitzern. Die Vertretung der Anzeige im Disziplinarverfahren erfolgt durch den/die Disziplinaranwalt/-anwältin bzw dessen/deren Stellvertreter*innen.

Die Mitglieder der Disziplinarkommission:

Herr HR Dr. Bildstein HeinzLandesgericht FeldkirchVorsitzender
Frau Dr. Prechtl-Marte AngelikaLandesgericht Feldkirch1. Stellvertreterin
Frau Mag. Hagen ClaudiaOberlandesgericht Innsbruck2. Stellvertreterin
   
Ärztliche Beisitzer:
Herr MR Univ.-Prof. Dr. Stoss Franz6850 Dornbirn1. Beisitzer
Herr Dr. Harald Schlocker6800 Feldkirch2. Beisitzer
Herr Dr. Walter Kager6900 BregenzStellvertreter
Herr MR Dr. Josef Metzler6845 HohenemsStellvertreter
Frau Dr. Haderer-Matt Ingrid6951 LingenauStellvertreterin
Herr OMR Dr. Walter Gmeiner6850 DornbirnStellvertreter

Herr Dr. Marte Wilfried

Bezirksgericht Bregenz

Stellvertreter Disziplinaranwalt

    
Herr Dr. Fussenegger MarkusStaatsanwaltschaft FeldkirchUntersuchungsführer
Herr Dr. Christoph StadlerLandesgericht Feldkirch1. Stellvertreter