Allgemein
Der Wohlfahrtsfonds ist eine auf dem Gedanken der beruflichen Solidarität und der kollegialen Hilfsverpflichtung beruhende Einrichtung.
Er gewährt vor allem Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Seine Leistungen werden ohne staatliche Hilfe ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder sowie aus Vermögenserträgnissen finanziert. Die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds sind - im Unterschied zu privaten Pensionskassen - steuerlich zur Gänze absetzbar (bei Dienstnehmer*innen erfolgt dies im Regelfall automatisch über den/die Dienstgeber*in).
Die Versorgungsleistungen des Wohlfahrtsfonds bestehen aus der Grund-, Ergänzungs- und Zusatzleistung. In der Grundleistung sind alle Ärzt*innen, in der Ergänzungsleistung angestellte und freipraktizierende Ärzt*innen und in der Zusatzleistung ausschließlich freipraktizierende Ärzt*innen beitragspflichtig. Es bestehen - insbesondere für teilzeitbeschäftigte Ärzt*innen und freipraktizierende Ärzt*innen mit kleinen Ordinationen - vielfältige Ermäßigungsmöglichkeiten.
Titel und Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichte des Wohlfahrtsfonds
3. Die Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds
4. Die Verwaltung des Wohlfahrtsfonds
5. Versorgungsleistungen des Wohlfahrtsfonds
6. Unterstützungsleistungen des Wohlfahrtsfonds
7. Krankenversicherung des Wohlfahrtsfonds
8. Beiträge zum Wohlfahrtsfonds
9. Vorteile des Wohlfahrtsfonds
10. Anlage WFF
Vollversion Leitfaden WFF
Satzung aktuell
Beitragsordnung aktuell
Satzung historisch
Beitragsordnung historisch
Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3
E-GovG
Der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer für Vorarlberg verwendet für die im elektronischen
Wege amtlich signierten Dokumente die Bildmarke lt. Anhang.
Die Ärztekammer für Vorarlberg bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
Postalische Zusendung oder persönliche Abgabe des Schreibens in der
Ärztekammer für Vorarlberg
die Adresse lautet:
Ärztekammer für Vorarlberg
Schulgasse 17
6850 Dornbirn
Zusendung mittels Fax an die Ärztekammer für Vorarlberg
Rufnummer +43 (0)5572 21900 43
Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an aek@aekvbg.at.
Die Ärztekammer für Vorarlberg prüft, ob es sich bei dem Dokument
um eine Erledigung von ihr handelt, und beantwortet die Anfrage mit
schriftlicher Erledigung.
Im Falle der positiven Prüfung ist
folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte
Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich
unverändert."
Im Falle einer negativen Prüfung
ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen
vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht
verifiziert werden."