Privatpunktewert & Privatröntgenunkosten
Die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte hat beschlossen, ab 01.01.2023 die Kammerempfehlung des bisherigen (undifferenzierten) Privatpunktewertes grundlegend wie folgt zu überarbeiten
Grundleistungen, Gesprächsmedizin | € 4,32 |
Technische Leistungen mit großem ärztlichen Zeitaufwand | € 3,40 |
Technische Leistungen mit geringem ärztlichen Zeitaufwand | € 2,39 |
Röntgenunkosten | 2-faches der ÖGK-Röntgenunkosten |
Laborleistungen | € 1,44 |
Leistungen außerhalb der kassenärztlichen Honorierung
Gemeindearztverträge, Atemschutzuntersuchungen, Herzschrittmacherentfernung
Ärztliche Leistungen nach dem HeimaufG
Durchführung eines Vorsorgedialoges (VSD)
Gutachterliche Tätigkeiten
Lebensversicherungsuntersuchungen
Laut der zwischen der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und dem Versicherungsverband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) abgeschlossenen Vereinbarung über ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen können folgende Honorare wie folgt verrechnet werden:
2023
Lebensversicherungsuntersuchung, großer Befund € 182,10
Lebensversicherungsuntersuchung, kleiner Befund € 50,27
Weitere Informationen finden Sie in den Anhängen und im Link auf die diesbezüglichen Kundmachungen der Österreichischen Ärztekammer.
Führerscheinuntersuchungen
Gesetzlich festgelegte Tarife für Leistungen laut § 23 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung:
Führerschein Gruppe 1 Grunduntersuchung | € 35,00 | |
Führerschein Gruppe 2 Grunduntersuchung | € 50,00 | |
Führerschein Wiederholungsuntersuchung | € 30,00 |
Wenn gleichzeitig die Erteilung der Lenkberechtigung für die Gruppe 1 und 2 oder die Ausdehnung einer Lenkberechtigung der Gruppe 2 auf Gruppe 1 (z.B. auf Klasse A) beantragt wird, so ist die in nachstehendem Anhang angeführte Honorierungsform zu beachten.
Notärzte
Externe Arbeitsmedizin
AUVAsicher
§ 16 der Vereinbarung zur Durchführung des § 78a ASchG sieht vor, dass das Honorar für AUVAsicher Vertragspartner ab 2007 jährlich am 1. Jänner nach dem "Tariflohnindex 1986 für freie Berufe" mit Stichtag 1. Juli des Vorjahres valorisiert wird. Das auf diese Weise berechnete Stundenhonorar wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet.
Stundensatz für 2023: € 165,31
Somit ergibt sich nach der Indexanpassung für 2023 eine
Erhöhung des Stundensatzes um € 6,82 (+ 4,3 %).
Sterbeverfügung
Für die vorgesehenen ärztlichen Gespräche und die Begutachtung im Rahmen der Ausstellung einer Sterbeverfügung beträgt der Empfehlungstarif pro angefangener halben Stunde 144,- Euro.