Bei den Gehaltsverhandlungen im Dezember 2024 haben die Dienstgeber- und Dienstnehmervertretungen vereinbart, dass den Landes- und Gemeindebediensteten ab 1. Jänner 2024 zu den Monatsbezügen eine Teuerungszulage im Ausmaß von 9,15 % gewährt wird.

Nachstehend finden Sie die wesentlichsten Eckpunkte  zum Gehaltssystem NEU und Gehaltssystem ALT inklusive allfälliger Nebenbezüge sowie Familien- und Kinderzulagen.