Spitalsärztegehälter ab 1. Jänner 2021
Bei den Gehaltsverhandlungen im Dezember 2020 haben die Dienstgeber- und Dienstnehmervertretungen vereinbart, dass den Gemeindebediensteten ab 1. Jänner 2021 zu den Monatsbezügen eine Teuerungszulage im Ausmaß von 1,45 % gewährt wird. Ruhebezüge und Versorgungsgenüsse werden nur insoweit erhöht, als dies mit der im ASVG festgelegten Obergrenze vereinbar ist.
Nachstehend finden Sie die wesentlichsten Eckpunkte zum Gehaltssystem NEU und Gehaltssystem ALT inklusive allfälliger Nebenbezüge sowie Familien- und Kinderzulagen.