Spitalsärztegehälter ab 1. Jänner 2023
Bei den Gehaltsverhandlungen im Dezember 2022 haben die Dienstgeber- und Dienstnehmervertretungen vereinbart, dass den Landes- und Gemeindebediensteten ab 1. Jänner 2023 zu den Monatsbezügen eine Teuerungszulage im Ausmaß von 7,15 % gewährt wird. Zudem erhalten alle Landes- und Gemeindebediensteten, die am 1. Jänner 2023 in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis zum Land / einer Gemeinde stehen, im Jänner 2023 eine einmalige Teuerungszulage in Höhe von maximal EUR 420,00 (Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Teuerungszulage aliquot).
Nachstehend finden Sie die wesentlichsten Eckpunkte zum Gehaltssystem NEU und Gehaltssystem ALT inklusive allfälliger Nebenbezüge sowie Familien- und Kinderzulagen.