Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb:

Irreführende Aussendungen für Eintragungen in Berufsverzeichnissen oder Branchenregister haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Trotz  zahlreicher Warnungen durch die Ärztekammer kommt es aber immer wieder vor, dass Ärztinnen und Ärzte auf derartige Angebote hereinfallen und böse Überraschungen erleben. Eine von der Ärztekammer für Vorarlberg beim Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb nun eingegangene Mitgliedschaft soll helfen gegen solche Machenschaften gemeinsam vorzugehen.

Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb ist ein Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, gegen unlautere Geschäftsmethoden - notfalls mit Klage - vorzugehen. Ein wichtiger Bereich seiner Tätigkeit ist vor allem die Bekämpfung der stark zunehmenden Erlagscheinwerbung bzw. des Adressbuchschwindels und anderer Formen der Werbekriminalität, wo der Schutzverband die Unternehmer*innen umfassend unterstützen kann. Dabei wird gegen Belästigungen wie unerbetene Telefon- und Telefaxwerbung ebenso umfassend vorgegangen, wie gegen jene unseriösen Firmen, welche Unternehmer*innen vor allem mit falschen Angaben zu einem nicht gewollten Vertragsabschluss bringen wollen. Durch zahlreiche Musterprozesse konnte bisher fast allen Betroffenen erfolgreich geholfen werden, so dass Betroffene auch bei irrtümlicher Unterzeichnung eines solchen unlauteren Angebotes nichts zahlen müssen. Diese Dienstleistungen nehmen schon zahlreiche Kammern und andere Interessensvertretungen wie Berufsverbände für ihre Mitglieder in Anspruch.

Um derartige, auch im Bereich der Ärzteschaft immer wieder auftauchende unlautere Werbemethoden und Geschäftsabschlusspraktiken gemeinsam wirksam  bekämpfen zu können, hat die Kammer nunmehr beim Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb eine Mitgliedschaft angenommen. Mit dieser Mitgliedschaft können gleichzeitig auch alle Kammermitglieder die Hilfe und Unterstützungsmöglichkeiten des Schutzverbandes kostenlos in Anspruch nehmen.

Für den Fall, dass also ein Kammermitglied von einem derartigen Fall betroffen ist, kann es sich hinkünftig unter Vorlage entsprechender Unterlagen (Kopien von Unterschriebenem Vertragstext, AGB, Rechnung etc.) am besten per E-Mail direkt an den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien, wenden

In einem Begleitschreiben sollte der jeweilige Fall wie folgt dargestellt werden:

  • kurze Sachverhaltsdarstellung mit den wichtigsten Eckdaten (Art und besondere Umstände des Vertragsabschlusses wie z.B. unerbetene telefonische Kontaktaufnahme, falsche mündliche Angaben, irreführende Unterlagen etc.)
  • Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, Fax, wenn vorhanden jedenfalls auch eine E-Mail-Adresse)
  • Hinweis auf die Mitglied bei der Ärztekammer für Vorarlberg. 

Der Schutzverband überprüft dann jeden einzelnen Fall in rechtlicher Hinsicht. Sollten sich ausreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben, wird der Schutzverband von sich aus aktiv, informiert die betroffene Person in der Folge von allen von ihm gesetzten rechtlichen Schritten und stellt auch ein Muster-Antwortschreiben an die jeweilige Schwindelfirma zur Verfügung. Wenn sich keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben, teilt dies der Schutzverband ebenfalls mit.

In der Regel kontaktiert der Schutzverband die Schwindelfirma und fordert sie unter Klagsandrohung auf, ihre Vorgangsweise einzustellen und allenfalls bereits abgeschlossene Verträge nicht weiter einzumahnen bzw. nicht einzuklagen.
Wenn die betroffene Schwindelfirma daraufhin eine sogenannte Unterlassungserklärung oder auch Stornierungsbestätigung abgibt, ist der Fall erledigt. Wenn nicht, wird der Schutzverband über die weitere Vorgangsweise bzw. weitere Maßnahmen informieren.

Ungeachtet dessen empfehlen wir jedem/r Arzt/Ärztin den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die insbesondere auch Deckung für (gerichtliche) Streitigkeiten mit derartigen Schwindelfirmen bietet. Falls nämlich ein Arzt oder eine Ärztin von einer Schwindelfirma auf Zahlung geklagt wird, erfolgt die Vertretung vor Gericht nicht durch den Schutzverband, sondern muss die Rechtsvertretung durch einen eigenen Rechtsanwalt auf Kostenrisikos des Arztes/der Ärztin/der Rechtsschutzversicherung vorgenommen werden.

Adresse:

Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien
F +43-1-5057893
E office@schutzverband.at
W www.schutzverband.at