Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundhiet und Konsumentenschutz veröffentlicht jährlich den Impfplan Österreich. Dieser ist unter untenstehendem Link abrufbar.

Eine Initiative der ÄKV in Zusammenarbeit mit der aks gesundheit GmbH

Die Abrechnung von Impfungen im Rahmen des Kinderimpfprogrammes  wird seit dem 1. Oktober 2014 mit Ausnahme der Schulimpfungen elektronisch durchgeführt. Wir empfehlen allen Ärztinnen und Ärzten sich bei Fragen oder Problemen an den jeweiligen EDV-Anbieter zu wenden.

Stichtag der elektronischen Datenlieferung ist seit 01. Januar 2015 jeweils der 10. des Folgemonats – parallel zur Abrechnung der kleinen Kassen.

Weitere Informationen im Anhang.

Schulimpfungen werden im Namen und Auftrag des Landes Vorarlberg und für das Land Vorarlberg durchgeführt. Diesbezüglich wird eine Vereinbarung zwischen dem Land Vorarlberg und dem/der (Schul-)arzt/ärztin abgeschlossen. In der Vereinbarung werden insbesondere die Honorierung, der Impfstoffbezug, die Haftung und die Form der Aufklärung geregelt. Nähere Informationen sind im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Sanitätsabteilung, Landhaus, 6900 Bregenz, sowie im Kammeramt erhältlich.