Im März 2019 wurde die Anstellung von Ärzten und Ärztinnen bei niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen gesetzlich ermöglicht. Seit dem 1. Oktober 2019 gibt es eine bundeseinheitliche gesamtvertragliche Regelung für die Anstellung in Kassenordinationen, die spezielle Vorgaben für Kassenärzte und -ärztinnen beinhaltet. Damit ist die Anstellung sowohl bei Wahl- als auch bei Kassenärzten und -ärztinnen möglich.

Unsere beiden Kurien haben einen Kollektivvertrag beschlossen, der die wesentlichen Punkte des Dienstverhältnisses zwischen niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen und den bei ihnen tätigen angestellten Ärzten und Ärztinnen mit selbständiger Berufsbefugnis regelt. Ärzte und Ärztinnen in Ausbildung sind von diesem Kollektivvertrag nicht umfasst.

Das medizinische Assistenzberufe-Gesetz regelt einerseits die Ausbildung und andererseits den Tätigkeitsbereich der sog. medizinischen Assistenzberufe (v.a. Ordinationsassistenz, Röntgenassistenz, Desinfektionsassistenz, Gipsassistenz, Laborassistenz, Obduktionsassistenz, Operationsassistenz, medizinische Fachassistenz).

Im beiliegenden PDF erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Tätigkeitsbereich der Ordinationsassistenz und zu den Möglichkeiten zur Ausbildung als Ordinationsassistenz.

Die Kurie der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen hat mit der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) einen neuen Kollektivvertrag für die nicht ärztlichen Angestellten bei Ärzt*innen in Vorarlberg abgeschlossen.

Durch diesen Kollektivvertrag wird das Dienstverhältnis der nicht ärztlichen Angestellten bei niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen, die der Ärztekammer für Vorarlberg angehören, geregelt. Als Angestellte bei Ärzt*innen gelten jene Personen, die dort selbst Angestelltendienste leisten.

Im Anhang der derzeitig gültige Kollektivvertrag.

Im Anhang finden Sie einen Musterdienstvertrag für die Anstellung von Ordinationspersonal.

Bei der Ärztekammer für Vorarlberg besteht für stellensuchende Ordinationshilfen die Möglichkeit, einen Bewerbungsbogen auszufüllen.

Als Anhang finden Sie neben dem Bewerbungsbogen das Schreiben "Wichtige Information" mit der Bitte um Ihre Durchsicht!

Diese Bewerbungen werden im Internen Bereich der Ärztekammer-Homepage (nur für Ärzte zugänglich) in der "ArzthelferInnen-Stellenbörse" publiziert.