Die positiv absolvierte Prüfung zum Arzt oder zur Ärztin für Allgemeinmedizin und Facharzt/-ärztin ist Voraussetzung um den ärztlichen Beruf selbständig ausüben zu dürfen. So soll sichergestellt werden, dass alle Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung abschließen, über ein entsprechendes Kompetenzniveau verfügen und in der Lage sind, den Arztberuf qualitätsgesichert auszuüben.

Mit der Durchführung der Arztprüfung wurde die Österreichische Akademie der Ärzte betraut.
Termine, Orte, Anmeldungsmodalitäten usw. finden Sie in nachstehenden Anhängen.