Die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte hat beschlossen, ab 01.01.2024 die Kammerempfehlung der Privatpunktewerte wie folgt zu gestalten:

Grundleistungen, Gesprächsmedizin € 4,64
Technische Leistungen mit großem ärztlichen Zeitaufwand € 3,65
Technische Leistungen mit geringem ärztlichen Zeitaufwand € 2,56
Röntgenunkosten 2-faches der ÖGK-Röntgenunkosten
Laborleistungen € 1,55

Laut der zwischen der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und dem Versicherungsverband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) abgeschlossenen Vereinbarung über ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen können folgende Honorare wie folgt verrechnet werden:

2024
Lebensversicherungsuntersuchung, großer Befund     €  191,93
Lebensversicherungsuntersuchung, kleiner Befund     €   52,98

Weitere Informationen finden Sie in den Anhängen und im Link auf die diesbezüglichen Kundmachungen der Österreichischen Ärztekammer.

Gesetzlich festgelegte Tarife für Leistungen laut § 23 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung:

Führerschein Gruppe 1 Grunduntersuchung  € 35,00
Führerschein Gruppe 2 Grunduntersuchung  € 50,00
Führerschein Wiederholungsuntersuchung  € 30,00

Wenn gleichzeitig die Erteilung der Lenkberechtigung für die Gruppe 1 und 2 oder die Ausdehnung einer Lenkberechtigung der Gruppe 2 auf Gruppe 1 (z.B. auf Klasse A)  beantragt wird, so ist die in nachstehendem Anhang angeführte Honorierungsform zu beachten.

§ 16 der Vereinbarung zur Durchführung des § 78a ASchG sieht vor, dass das Honorar für AUVAsicher Vertragspartner ab 2007 jährlich am 1. Jänner nach dem "Tariflohnindex 1986 für freie Berufe" mit Stichtag 1. Juli des Vorjahres valorisiert wird. Das auf diese Weise berechnete Stundenhonorar wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet.
Stundensatz für 2024: € 176,88