Neu: ÖGK-Mutterschutz
ÖGK-Honorarordnung
ÖGK-Honorartarif (ab 01.01.2024)
ÖGK-MUKI-Vereinbarung
ÖGK-DMP-Vereinbarung
ÖGK-Psychotherapie-Regelung
ÖGK-Gesamtvertrag
ÖGK-Stellenplan
ÖGK-Job-Sharing
ÖGK-Erweitertes Job-Sharing
ÖGK-Gruppenpraxenvertrag
ÖGK-Vereinbarung zum Dringlichkeitsterminsystem
ÖGK-Zusatzvereinbarung Übergabepraxis
ÖGK-e-card Gesamtvertrag
ÖGK-Medikamentenvereinbarung
Vorsorgegesamtvertrag
ÖGK-Zusatzvereinbarungen zum Vorsorgegesamtvertrag
ÖGK-Vorsorge-Koloskopie
Brustkrebs-Früherkennungsprogramm

„Früh erkennen" ist ein organisiertes, qualitätsgesichertes Programm auf gemeinsamer Initiative von Bund, Sozialversicherung, Ländern und Österreichischer Ärztekammer. Das Ziel ist, Brustkrebs früh zu entdecken, um ihn mit bestmöglichem Erfolg behandeln zu können.
Das Programm unterliegt strengen Qualitätsvorgaben. Nur
  Radiologinnen/Radiologen, die einerseits das Zertifikat der
  Österreichischen Ärztekammer für „Mammadiagnostik“ erworben haben und
  andererseits die Qualitätskriterien laut 2. Zusatzprotokoll zum
  Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag erfüllen, können am
  Früherkennungsprogramm teilnehmen bzw. kurative Mammographien mit der
  Sozialversicherung abrechnen (siehe Anhang).
 Die
  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Röntgenpraxen sind speziell
  geschult und erfahren und die Geräte auf dem letzten Stand der
  Technik. Jedes Röntgenbild wird unabhängig voneinander von zwei
  zertifizierten Radiologinnen und Radiologen befundet. Um die sensiblen
  Daten vor Missbrauch zu schützen, werden sie
  "pseudonymisiert" und die Ergebnisse der Untersuchung für
  Evaluation und Qualitätsmanagement ohne direkten Patientenbezug
  ausgewertet. Zum Zwecke der Qualitätssicherung erfolgt neben einer
  Programmevaluation auch eine Medizinische Evaluation.
ÖGK-Elektronische Quartalsabrechung
Für die Quartalsabrechnung mit der ÖGK (ab 2020, vormals VGKK) bitten wir Sie Folgendes zu beachten:
- Ihre Abrechnungsunterlagen müssen bis spätestens am 10. des
    Monats, welcher dem Quartalsende folgt, in der Verrechnungsstelle
    eingelangt sein und dem vorgeschriebenen Inhalt entsprechen. Die
    Verrechnungsstelle darf aufgrund vertraglicher Regelungen mit der
    ÖGK nur inhaltlich und formal entsprechende kassenärztliche
    Abrechnungen annehmen und verarbeiten.
 
- Die Anmeldung zur elektronischen Abrechnung bei der Ärztekammer für Vorarlberg ist auch aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich. Die Unterlagen zur Anmeldung erhalten sie von der Ärztekammer für Vorarlberg bei Zulassung als Vertragsarzt.