Der Wohlfahrtsfonds ist eine auf dem Gedanken der beruflichen Solidarität und der kollegialen Hilfsverpflichtung beruhende Einrichtung.

Er gewährt vor allem Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Seine Leistungen werden ohne staatliche Hilfe ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder sowie aus Vermögenserträgnissen finanziert. Die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds sind - im Unterschied zu privaten Pensionskassen - steuerlich zur Gänze absetzbar (bei Dienstnehmer:innen erfolgt dies im Regelfall automatisch über den/die Dienstgeber:in).

In nachstehendem Leitfaden finden Sie einen allgemeinen Überblick über den Wohlfahrtsfonds.

Die Versorgungsleistungen des Wohlfahrtsfonds bestehen aus der Grund-, Ergänzungs- und Zusatzleistung. In der Grundleistung sind alle Ärzt:innen, in der Ergänzungsleistung angestellte und freipraktizierende Ärzt:innen und in der Zusatzleistung ausschließlich freipraktizierende Ärzt:innen beitragspflichtig. Es bestehen - insbesondere für teilzeitbeschäftigte Ärzt:innen und freipraktizierende Ärzt:innen mit kleinen Ordinationen - vielfältige Ermäßigungsmöglichkeiten.

In nachstehendem Factsheet finden Sie die Leistungs- und Beitragshöhen sowie die Ermäßigungsmöglichkeiten im Wohlfahrtsfonds.

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
Der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die Bildmarke lt. Anhang.

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken 

Die Ärztekammer für Vorarlberg bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:

Postalische Zusendung oder persönliche Abgabe des Schreibens in der Ärztekammer für Vorarlberg

die Adresse lautet:
Ärztekammer für Vorarlberg
Schulgasse 17
6850 Dornbirn

Zusendung mittels Fax an die Ärztekammer für Vorarlberg
Rufnummer +43 (0)5572 21900 43

Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail an aek@aekvbg.at.

Die Ärztekammer für Vorarlberg prüft, ob es sich bei dem Dokument um eine Erledigung von ihr handelt, und beantwortet die Anfrage mit schriftlicher Erledigung.
Im Falle der positiven Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert."
Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."