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Keine Ärztin und kein Arzt darf dazu gezwungen werden, zur Tötung eines Menschen beizutragen, betont der Präsident der Österreichischen Ärztekammer.

„Diese Entscheidung ist bedauerlich“, kommentiert Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, die heutige Verkündung des Verfassungsgerichtshofes, wonach der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße. „Die Österreichische Ärztekammer hat sich stets klar gegen aktive Sterbehilfe positioniert“, sagt Szekeres. „Es droht die Gefahr, dass ältere und kranke Menschen vermehrt unter Druck geraten, ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen zu rechtfertigen. Zum anderen ist nicht auszuschließen, dass, wie in Deutschland und der Schweiz, private Unternehmen die Sterbehilfe als Geschäftsmodell entdecken. Die geschäftsorientierte Sterbehilfe ist aus medizin-ethischen Gründen kategorisch abzulehnen“, so Szekeres. Sinnvoller wäre es, die Palliativmedizin auszubauen und die Kommunikation rund um die Patientenverfügung zu optimieren.

Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer betont vor allem: „Keine Ärztin und kein Arzt darf bei diesem sensiblen Thema dazu gezwungen werden, gegen ihr oder sein Gewissen zu handeln und zur Tötung eines Menschen beizutragen. Auch dürfen keinesfalls einer Ärztin oder einem Arzt dadurch irgendwelche Nachteile entstehen, wenn sie oder er nicht an Sterbehilfe beteiligt sein will. Die individuelle Einschätzung steht für die Österreichische Ärztekammer außer Frage.“