ÖÄK, COVID-19

Im Zuge der gestern verkündeten Lockerungen fordert die ÖÄK das Ministerium zu einer Klarstellung bei der Maskenpflicht auf.

Bei der Verkündung der kommenden Öffnungsschritte wurde gestern seitens des Ministeriums dargelegt, welche Bereiche auch künftig durch eine FFP2-Maskenpflicht geschützt bleiben. Dabei wurden die Ordinationen nicht explizit erwähnt. Daher fordert die Österreichische Ärztekammer nun Aufklärung durch das Ministerium.

„Wir fordern das Gesundheitsministerium auf, öffentlich klarzustellen, dass selbstverständlich auch in Ordinationen trotz der Lockerungen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht bestehen wird. Die Pandemie ist angesichts der immer noch extrem hohen Infektionszahlen noch lange nicht vorbei – unsere medizinische Infrastruktur braucht nach wie vor den größtmöglichen Schutz, um Ausfälle zu vermeiden. Es wäre keinesfalls einzusehen, warum Supermärkte und Postfilialen hier besser geschützt sein sollten“, betont die Österreichische Ärztekammer.