ÖÄK, COVID-19

Trotz Lockerungen bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Ordinationen und Gruppenpraxen weiterhin aufrecht, stellt die ÖÄK klar.

Der gestrige Tag brachte einige Lockerungen bei den COVID-Schutzmaßnahmen mit sich. Die Österreichische Ärztekammer stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die FFP2-Maskenpflicht in Ordinationen und Gruppenpraxen dennoch weiter aufrecht bleibt. Laut Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums haben Patienten, Besucher und Begleitpersonen in Ordinationen und Gruppenpraxen weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer haben jedenfalls bei unmittelbarem Patientenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen.

„Dies dient sowohl zum Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch dem Schutz unserer Gesundheitseinrichtungen und damit unser aller Versorgung“, hält die Österreichische Ärztekammer fest.