ÄKV, Corona

Mit 1. Juni 2022 fällt weitestgehend die Maskenpflicht in den verbliebenen öffentlichen Räumen. Die neue Verordnung des Bundesministeriums beinhaltet aber keine wesentlichen Änderungen für die Ordinationen der Ärztinnen und Ärzte in Vorarlberg. Daher bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Ordinationen und Gruppenpraxen weiterhin aufrecht.

Ärztekammer-Präsident Burkhard Walla bittet daher alle Patientinnen und Patienten beim Arztbesuch weiterhin nicht auf die FFP2-Maske zu vergessen. „In den Ordinationen gilt immer noch die Maskenpflicht. Tagtäglich werden unzählige Personen in den Praxen behandelt, daher ist es besonders wichtig weiterhin auf den notwendigen Schutz zu achten“, führt Walla aus.

Laut Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums haben Patienten, Besucher und Begleitpersonen in Ordinationen und Gruppenpraxen weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer haben jedenfalls bei unmittelbarem Patientenkontakt eine FFP2-Maske zu tragen.

„Wir bitten alle Patientinnen und Patienten sich an diese Maßnahme zu halten, damit unserer Gesundheitseinrichtungen und damit unser aller Versorgung sichergestellt bleibt“, so Burkhard Walla abschließend.