ÖÄK, HAUSAPOTHEKEN

Zur wohnortnahen Versorgung gehört die Möglichkeit, dass Ärztinnen und Ärzte selbst eine Hausapotheke führen können und Medikamente abgeben dürfen.

„Für die ideale Patientenversorgung besonders in ländlichen Regionen benötigen wir ein Miteinander von öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken“, sagt Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Die Apothekengesetznovelle, die nun einstimmig im Gesundheitsausschuss beschlossen wurde, stehe dem aber diametral gegenüber: Neben den verlängerten Öffnungszeiten und der Durchführung von einfachen Gesundheitstests wie etwa Blutdruck- und Blutzuckermessungen oder Analysen von Harnproben, dürfen ausgelagerte Abgabestellen eingerichtet werden und jede Apotheke statt einer bis zu drei Filialen betreiben. „Das kann bei der Suche nach Kassenärzten für kleine Gemeinden eine zusätzliche Hürde darstellen“, warnt Wutscher.  Denn Filialapotheken könnten die Neugründung von ärztlichen Hausapotheken unmöglich machen oder die Ordinationsübernahme bei Pensionierung erschweren: „Ärztliche Hausapotheken bedeuten Planungssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte und eine sofortige Versorgung bei akuten Problemen für Patientinnen und Patienten“, betont Wutscher. Auch Filialapotheken würden nichts daran ändern, dass der Weg zum Arzt ein zwingend notwendiger sei – der Weg zu einer öffentlichen Apotheke jedoch nicht: „Ärztliche Hausapotheken tragen damit zur wohnortnahen Versorgung bei – das sollte auch im Apothekengesetz entsprechend berücksichtigt werden, denn die Vier-Kilometer-Grenze verhindert ein Miteinander von beiden Systemen“, sagt Wutscher.

Diagnose und Therapie

„Während öffentliche Apotheken nun mehr Filialen eröffnen dürfen, wird mit ärztlichen Hausapotheken durch die aktuelle Gesetzeslage weiterhin restriktiv umgegangen“, kritisiert der stellvertretende Kurienobmann Dietmar Bayer. Der Vorteil der ärztlichen Hausapotheke sei die Kombination aus Diagnose und Therapie: „Das alles aus einer Hand unkompliziert zu erhalten, ist ein Asset für die ländlichen Regionen“, sagt Bayer. Was die nun im Gesetz verankerten Gesundheitstests in den Apotheken angehe, müssen analog zu den Vorschriften für Ärztinnen und Ärzte sowohl die Hygienebestimmungen als auch die Dokumentationspflicht und der Datenschutz in allen Situationen strikt eingehalten werden und die Beratung nicht an der Tara vor allen anderen Kundinnen und Kunden erfolgen: „Hier sollte auch eine Qualitätssicherungskommission die Rahmenbedingungen in den Apotheken überprüfen, sehr gerne bieten wir hier auch unsere Expertise an“, sagt Bayer.