Unabhängigkeit nicht aufs Spiel setzen!
PATIENTENANWALTSCHAFT
Dass die Patientenanwaltschaft bei uns Ärzt:innen in aller Regel wenig Jubel und Freude auslöst, ist kein Geheimnis. Zu oft fühlen wir uns zu Unrecht beschuldigt, zu oft müssen Anfragen beantwortet werden. Manchmal ist auch schwer nachzuvollziehen, wenn Patient:innen Entschädigungen erhalten, obwohl ein Verlauf schicksalhaft war. Und nicht selten entsteht der Eindruck, dass die kostenlosen Schiedsverfahren Begehrlichkeiten wecken.
Trotzdem ist sich die Ärzteschaft bewusst: Insgesamt funktioniert die Patientenanwaltschaft gut, unabhängig und verlässlich – so, wie wir es seit vielen Jahren gewohnt sind.
Vorarlbergs bewährter Sonderweg
Seit ihrer Einführung hat die Patientenanwaltschaft in
Vorarlberg eine andere Organisationsform als in den übrigen
Bundesländern. Getragen wird sie von einem Verein, in dem
Vertreter:innen der Patient:innen, der Politik, der Ärzteschaft, der
Jurist:innen und der Wirtschaft nominiert sind. Dieser Verein bestellt
den Patientenanwalt bzw. die Patientenanwältin.
Diese Konstruktion hat sich über viele Jahre bewährt. Während bei Patientenanwält:innen in anderen Bundesländern immer wieder der Eindruck entstand, dass sie sich stark an den Interessen der jeweiligen Länder orientierten und man nicht immer ganz sicher sein konnte, ob sie tatsächlich unabhängig agierten, galt und gilt die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Vorarlberger Patientenanwaltschaft als wesentliche Stärke.
Nun soll alles anders werden
Das Land hat nun entschieden, diese bewährte Struktur
aufzugeben. Die Patientenanwaltschaft soll organisatorisch näher an
das Land herangeführt werden. Als ein Argument wird die notwendige
Neuorganisation der Ethikkommission angeführt. Der bisherige Verein
soll aufgelöst und die Patientenanwaltschaft in die Landesverwaltung
eingegliedert werden.
Der nächste Patientenanwalt bzw. die nächste Patientenanwältin wird damit nicht mehr durch den Verein bestellt, sondern durch eine politisch besetzte Kommission. Zwar bleibt der Patientenanwalt bzw. die Patientenanwältin formal weisungsfrei. Die Mitarbeiter:innen werden jedoch der Landesverwaltung zugeordnet.
Mag sein, dass in der Praxis kein politischer Einfluss ausgeübt wird. Dass ein solches Konstrukt jede Möglichkeit subtiler Einflussnahme ausschließt, darf jedoch bezweifelt werden. Gerade bei einer Institution, deren Unabhängigkeit ein zentraler Bestandteil ihrer Glaubwürdigkeit ist, sollte jeder Anschein politischer Einflussnahme vermieden werden.
Unverständnis statt Einsicht
Für mich bleibt unverständlich, warum die Landesrätin diesen
Schritt gesetzt hat. Zumal mir von juristischer Seite bestätigt wurde,
dass sich die Ethikkommission problemlos in eine von einem Verein
getragene Patientenanwaltschaft integrieren ließe.
Als weiteres Argument für die Reform wird eine Einsparung im niedrigen vierstelligen Eurobereich genannt. Ob eine in die Landesverwaltung eingegliederte Struktur langfristig tatsächlich günstiger ist als die bisherige, durch einen Verein getragene Patientenanwaltschaft, darf allerdings bezweifelt werden.
Wir haben als Ärztekammer zu diesem Vorhaben eine klare und eindeutige Stellungnahme abgegeben. Die Details können unter dem nachstehenden Link nachgelesen werden. Vermutlich wird sie, so wie viele unserer Anregungen und Kritiken bei geplanten Gesetzesvorhaben, irgendwo archiviert werden. Das Land zeigt einmal mehr, dass es bereit ist, Funktionierendes ohne Not aber mit Macht zu zerschlagen.