Vereinbarte Regeln gegen Geschlechterdiskriminierung müssen gelebt werden
VORARLBERG, SPITÄLER
Die Ärztekammer für Vorarlberg nimmt die vom Landesvolksanwalt festgestellte Geschlechterdiskriminierung in einem Landesspital zum Anlass, die Bedeutung transparenter und objektiver Karriere- und Gehaltsstrukturen zu unterstreichen. „Der vorliegende Fall zeigt, wie wichtig es ist, gemeinsam beschlossene Regelungen konsequent anzuwenden und Chancengleichheit im Arbeitsalltag sicherzustellen“, sagt Alexander Loibnegger, Kurienobmann der angestellten Ärztinnen und Ärzte.
Die drei betroffenen Ärztinnen hatten sich gegen eine aus ihrer Sicht sachlich nicht gerechtfertigte Schlechterstellung bei ihrer gehaltlichen Einstufung gewehrt. Der Landesvolksanwalt als Antidiskriminierungsstelle gab ihnen Recht. Aus Sicht der Ärztekammer verdeutlicht dieser Fall, dass transparente und nachvollziehbare Kriterien bei Karriere- und Gehaltsentscheidungen von zentraler Bedeutung sind.
„Wir haben uns gemeinsam mit dem Zentralbetriebsrat über viele Jahre dafür eingesetzt, transparente, objektive und faire Karrierewege in den Landeskrankenhäusern zu schaffen“, betont Loibnegger. „Mit der Betriebsvereinbarung wurden dafür wichtige und verbindliche Grundlagen geschaffen. Entscheidend ist nun, dass diese Regelungen im gesamten Spitalsbereich einheitlich und konsequent umgesetzt werden.“
Die von Ärztekammer und KHBG abgeschlossene Betriebsvereinbarung regelt neben Arbeitszeiten unter anderem auch Fragen der Ausbildung, Zusammenarbeit und Karriereentwicklung. Sie sieht etwa vor, dass die Einstufung von Spitalsärztinnen und Spitalsärzten bis in Gehaltsklasse 23 nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien erfolgt und nicht von der Zustimmung einzelner Führungskräfte abhängig ist. „Unser Ziel ist eine Spitalskarriere, die transparent, fair und planbar ist – von der Ausbildung über die Facharztzeit bis zur Oberärztin oder zum Oberarzt“, sagt Loibnegger. „Wer Verantwortung übernimmt, Dienste leistet und fachlich qualifiziert arbeitet, soll darauf vertrauen können, nach objektiven Kriterien beurteilt zu werden. Transparenz und Gleichbehandlung stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden und sind wesentliche Voraussetzungen für moderne Spitalsstrukturen.“
Die Ärztekammer begrüßt, dass der vorliegende Fall nun aufgearbeitet wird, und spricht sich dafür aus, die gemeinsam vereinbarten Regelungen weiterhin konsequent umzusetzen und regelmäßig zu evaluieren. „Die Grundlagen für transparente und diskriminierungsfreie Karrierewege sind vorhanden. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, diese im Arbeitsalltag konsequent zu leben und weiterzuentwickeln. Dazu gehören auch die gemeinsam entwickelten Projekte zur Deeskalation in Streitfällen sowie zur Schaffung einer modernen Führungskultur“, betont Kurienobmann Loibnegger.