Ärzteliste

Die Österreichische Ärztekammer hat gemäß § 27 des Ärztegesetzes eine öffentliche Liste der zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte und Gruppenpraxen (Ärzteliste) zu führen.

Die Einsichtnahme in den öffentlichen Teil der Ärzteliste sowie die Anfertigung von Abschriften ist jedermann gestattet.
 

* Es werden maximal 30 Ärzt*innen bei einer Suche angezeigt.

Hinweis:

Als Service für Patientinnen und Patienten hat die Ärztekammer für Vorarlberg eine eigene interaktive Arztsuche MEDICUS-ONLINE entwickelt, bei welcher detailliertere Informationen über alle Vorarlberger Ärztinnen und Ärzte abgerufen werden können.