ELTERN-KIND-PASS

Die geplante Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes hat sich zwar um ein weiteres Jahr verschoben, das erweiterte Untersuchungsprogramm dafür ist aber dennoch verpflichtend seit 1. Oktober umzusetzen. Dafür muss man dann zusätzliche Seiten in einem separaten Heftlein ausfüllen und dieses dann in das gelbe Büchlein einlegen. So geht Digitalisierung in Österreich im IT-Zeitalter.

Die bundesweite Pflicht, Daten nur noch im neuen elektronischen Eltern-Kind-Pass zu speichern, gilt damit erst für Schwangerschaften, die ab 1. Oktober 2027 ärztlich festgestellt werden, sowie für Kinder, die ab 1. März 2028 geboren werden. Als Grund für das Verschieben sind technische Probleme bei der österreichweiten Umstellung auf die digitale Variante angegeben worden. Hauptgrund sei die Anbindung unterschiedlicher Landes-, Spitals- und Softwaresysteme an den elektronischen Eltern-Kind-Pass.

Wie auch immer: Es gibt eine Vorordnung, die vorschreibt, welche erweiterten Untersuchungen seit Oktober für den – immer noch analogen – Eltern-Kind-Pass durchzuführen sind. Gut. Dann gibt es, wie oben erwähnt, ein weiteres Heft mit den neuen Untersuchungsinhalten, das dann eben dem bisherigen gelben Eltern-Kind-Pass beizufügen ist. Auch gut. Dieses zusätzlich Heftlein hat in den vergangenen Tagen aber noch für viel Aufregung gesorgt – weil es extrem spät von Wien an die Bundesländer ausgeliefert wurde. Inzwischen ist es angekommen und kann beim Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin (aks) in Bregenz angefordert werden.

Ebenfalls nicht mit dem Schnellzug sondern mit der Schneckenpost sind wesentliche Details zu den erweiterten Leistungen in die Länder gekommen: Erst wenige Tage vor Inkrafttreten der Verordnung haben die Ärztinnen und Ärzte die Codes erfahren, die es für die Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern braucht. Dass diese nicht automatisch von der Ordinationssoftware übernommen werden sondern einprogrammiert werden müssen, sollte man auch in Wien wissen.

Jahrelange Verhandlungen, Besprechungen in Fachgruppen und viel Kommunikation sind dem elektronischen Eltern-Kind-Pass vorausgegangen. Zweimalige Verschiebung und dann auch noch das Chaos mit der zeitknappen Zurverfügungstellung wesentlicher Inhalte wischt jedenfalls eines der wichtigsten und prestigeträchtigsten Digitalisierungsprojekte im Gesundheitsbereich mit einem Federstrich vom Tisch. Der elektronische Eltern-Kind-Pass ist schon vor Jahren beschlossen worden, ausreichende Vorlaufzeiten waren da. Während sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vorbereitet und auf die Umsetzung eingestellt haben, sind offenbar manche Bundesländer als Träger der Landeskrankenhäuser ihrem Teil der Verantwortung nicht nachgekommen. Die Hauptverantwortung liegt beim Bund als federführender Teil des Projektes. Der zeigt hier einmal mehr seine gesundheitspolitische Kompetenz.

Mit dem zusätzlichen Heftlein ist die betroffene Vorarlberger Ärzteschaft gar nicht glücklich. Aber es zeigt wieder einmal eine typisch österreichische Lösung: Die Regierung kündigt groß an, bringt dann zu wenig zustande und behilft sich mit einer Zwischenlösung, die niemand der Betroffenen haben will. Anstatt das Projekt – den digitalen Eltern-Kind-Pass – dann zu starten, wenn man alles zusammen hat, bricht man wieder etwas Halbgares übers Knie und verärgert und verunsichert Ärzteschaft und Eltern. Effizienz sieht anders aus.