Auslegungsunterschiede wurden jetzt beigelegt
GEHALTSANPASSUNG
Ja, wir sind dran. Auch wenn man in den vergangenen Wochen durch zahlreiche Medienberichte das Gefühl bekommen hat, dass die Defizite von Bund, Land und Gemeinden beinahe im Tagesrhythmus weiter in die Höhe schnellen, sind sich die Vertreter von Land und Krankenhausmanagement bewusst, dass der vergangenes Jahr begonnene Gehaltsanpassungsprozess weiter gehen muss. Und das Verhandlungsteam der Ärztekammer ist mit ihnen bereits wieder in Gesprächen. Auch der Betriebsrat ist in die Verhandlungen wieder eingebunden.
Noch können wir zwar mit keinen konkreten Zahlen aufwarten, wir sind aber zuversichtlich, dass sich trotz der desaströsen finanziellen Lage im Land und der wirtschaftlich miserablen Situation in Österreich und rund um den Globus ein deutlich spürbares Plus erzielen lässt. Nicht zuletzt ist uns ja die Landesregierung diesbezüglich im Wort. Diesmal geht es ja nicht nur um die Spitalsärztinnen und Spitalsärzte, sondern um eine Gehaltsanpassung für alle Krankenhausbediensteten. Eine große Anstrengung, die aber gemeinsam zu stemmen sein wird.
Positives gibt es auch im Hinblick auf die Umsetzung der ersten Phase des Gehaltsanpassungsprozesses zu berichten. Hier wurde im vergangenen Jahr bekanntlich mit dem Land Vorarlberg, der KHBG und dem Betriebsrat unter anderem vereinbart, dass das Modell „Einsprung-Dienste und fachärztliche Unterbesetzung“ des Krankenhauses Dornbirn analog übernommen wird. Leider gab es bei der Übernahme der Regelung zu den Einsprung-Diensten Auslegungsunterschiede zwischen der KHBG und uns.
Wir sind davon ausgegangen, dass die Übernahme der Dornbirner Regelung additiv zur bisherigen Zeitgutschriftenregelung gilt. Die KHBG hingegen wollte die bisherige Zeitgutschriftenregelung durch das Dornbirner Modell ersetzen und hat dies auch so über eine Dienstanweisung kommuniziert, was unsererseits nicht akzeptiert werden konnte.
Wir haben in Folge mehrere Gespräche mit dem Land Vorarlberg und der KHBG geführt und uns auf folgende Lösung geeinigt:
- Bei den Dienstmodellen „Arbeitsbereitschaft im Krankenhaus“ gibt es bei einem kurzfristig übernommenen Einsprungdienst eine zusätzliche Zeitgutschrift von vier Stunden; das heißt, es wird die eineinhalbfache Nachtdienstpauschale ausbezahlt und die Zeit von 22.00 Uhr bis 6:00 Uhr zur Gänze angerechnet.
- Wenn ein 12-Stunden-Tag oder Nachtdienst an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag übernommen wird, dann wird (der bisherigen Regelung entsprechend) die erhöhte Dienstpauschale und die Stundenanrechnung aliquotiert; das heißt, in diesem Fall gebühren 75% der Nachtdienstpauschale und eine zusätzliche Zeitgutschrift von 2 Stunden.
Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 01.11.2024. Anzumerken ist, dass die Umsetzung der neuen Zeitgutschriftenregelung noch programmiert werden muss. Gut Ding braucht mitunter Weile, wir sehen aber, dass über das gemeinsame konstruktive Gespräch so manches machbar wird. Ein Weg, den wir zum Nutzen aller auch in Zukunft weiter beschreiten wollen.