Vielen Ärztinnen und Ärzten droht ein Eingriff ins Einkommen
DOPPELBUDGET
Überall wird der Sparstift angesetzt, weil es ein reiches Land wie Österreich mit so ziemlich der höchsten Staatseinnahmenquote in der EU nicht schafft, weniger auszugeben als einzunehmen. Gespart wird dabei in guter alter Tradition, indem man das fehlende Geld vor allem jenen wegnimmt, die arbeiten und verdienen. Die geplante Streichung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags im aktuellen Budgetbegleitgesetz ist eine solche Sparmaßnahme. Diese Regelung ermöglicht es bisher allen Selbstständigen – und damit auch allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten –, einen Teil ihrer Gewinne steuerfrei in Wertpapiere zu investieren. Das soll bald Geschichte sein.
Besonders problematisch erscheint hier die unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Selbstständigen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren seit Jahrzehnten vom sogenannten Jahressechstel. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden steuerlich begünstigt und stellen einen anerkannten Bestandteil des Lohnsystems dar. Der Gewinnfreibetrag war für Selbstständige und damit auch die niedergelassene Ärzteschaft das naheliegende Gegenstück. Er sollte jene Nachteile zumindest teilweise ausgleichen, die mit unternehmerischer Tätigkeit verbunden sind: kein bezahlter Urlaub, kein Weihnachtsgeld und die volle Verantwortung für wirtschaftliche Fehlentscheidungen oder Krisenzeiten.
Besonders hart trifft die Maßnahme jene Betriebe, die keinen klassischen Investitionsbedarf haben. Die politische Argumentation, Unternehmerinnen und Unternehmer könnten stattdessen in Maschinen, Fahrzeuge oder andere körperliche Wirtschaftsgüter investieren, zeigt die Kurzsichtigkeit der Bundesregierung. Eine Gynäkologin benötigt keine jährlich aufzufrischende CT- und Röntgenhalle. Ein Internist braucht nicht jedes Jahr neue Geräte für EKG und Angiografie, und ein Hausarzt leistet sich keinen permanent aufzufüllenden Fuhrpark. Für viele Gesundheitsdienstleister sind Wertpapiere daher die einzige realistische Möglichkeit, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag vollständig auszuschöpfen.
Die Folgen der geplanten Streichung reichen weit über die Gegenwart hinaus: Denn der Gewinnfreibetrag dient vielen bisher als wichtige Säule der Altersvorsorge oder für größere Anschaffungen bzw. Ausgaben wie etwa die Ausbildung der Kinder. Mit der geplanten Streichung wird der langfristigen Finanzplanung vieler Kolleginnen und Kollegen ein Strich durch die Rechnung gemacht.
Die Ärztekammer für Vorarlberg fordert daher die sofortige Rücknahme dieser Regelung. Wenn schon allenthalben davon gesprochen wird, den niedergelassenen Bereich attraktiver zu machen, dann funktioniert das nicht mit finanziellen Abstrichen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind Unternehmerinnen und Unternehmer. Auch bei ihnen hat die Bundesregierung – und in letzter Konsequenz dann der Gesetzgeber – die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.