Wer fordert, muss auch Entgegenkommen zeigen
ELTERN-KIND-PASS
Leere Kassen hier, Budgetdefizite dort, und weit und breit keine tiefgreifenden Reformpläne, um die akuten Finanzprobleme nachhaltig zu lösen. So verwundert es auch nicht, dass es weiterhin fraglich ist, ob der neue Eltern-Kind-Pass wie vorgesehen bereits ab 1. Oktober flächendeckend digitalisiert werden kann. Die Honorarverhandlungen dazu sind jedenfalls seitens der Österreichischen Ärztekammer vorerst ohne Ergebnis beendet worden.
Die Sinnhaftigkeit des Untersuchungsprogramms ist unbestritten. Im Jahr 1974 wurde der Mutter-Kind-Pass eingeführt – ein gelbes Heft, in dem die wichtigsten Untersuchungen der Schwangeren und des Kindes gesammelt sind. Die Säuglings- und Kindersterblichkeit in Österreich ging seit damals merklich zurück. Dass das nunmehr auf Eltern-Kind-Pass umbenannte Heft in einer zunehmend digitalen Welt auch elektronisch weiterentwickelt wird, erscheint nur logisch.
Grundsätzlich soll der Eltern-Kind-Pass (EKP) die Früherkennung von gesundheitlichen und psychosozialen Risikofaktoren von Müttern/Vätern und deren Kindern ermöglichen. Ab 1. Oktober sollen alle neu festgestellten Schwangerschaften ausschließlich in elektronischer Form dokumentiert werden. Außerdem sollen erstmals ab 1. März 2027 die Daten zu den Kindern, die ab diesem Tag geboren werden, elektronisch gespeichert werden.
Das Untersuchungsprogramm, das laut Gesundheitsministerium jährlich rund 425.000 Kinder sowie 82.000 Schwangere und Neugeborene erfasst, soll aber auch weiterentwickelt und unter anderem durch eine zusätzliche Hebammenberatung, einen zusätzlichen vierten Ultraschall, eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung und ein Gesundheitsgespräch mit Schwerpunkt auf psychosoziale und sozioökonomische Belastungen ergänzt werden. Soweit so gut.
Aktuell ist für die Mutter- beziehungsweise Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen aber immer noch die Valorisierung der Honorare für 2025 und 2026 offen. Um die Inflation abzugelten, hieße das ein Plus von 7,5 Prozent für beide Jahre. Vertreterinnen und Vertreter von Dachverband, Gesundheitsministerium und Familienministerium betonten in der letzten Honorarverhandlung jedoch, dass sie keinen finanziellen Spielraum hätten, aus dem Budget stünden keine Mittel bis 2028 zu Verfügung. Sie könnten sich maximal eine Erhöhung der Tarife ab 1. Oktober um 2,2 Prozent für die nächsten vier Jahre vorstellen. Und was ist mit 2025 und 2026 bis Oktober? Kein Geld, hieß es lapidar.
Die Ärztekammer hat anschließend zurecht darauf hingewiesen, dass ohne substantielle Erhöhung der Tarife eine Arbeit mit einem digitalisierten EKP wohl nicht möglich sein wird. Sollte ein tragbarer Vorschlag von Dachverband, Gesundheitsministerium und Familienministerium auf den Tisch kommen, werden die Honorarverhandlungen wieder fortgesetzt. Ansonsten wird die betroffene Ärzteschaft wohl gesetzeskonform mit dem alten Mutter-Kind-Pass weiterarbeiten. Reformen, die aus immer mehr Anforderungen und immer weniger Entgegenkommen bestehen, funktionieren nicht.