Impfen, ÖGK-Gesamtvertrag

Die Influenzasaison steht vor der Tür beziehungsweise hat sie schon begonnen und in den Ordinationen erhöht sich das Patientenaufkommen wie üblich zu dieser Jahreszeit deutlich. Umso wichtiger ist es, dass möglichst viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Influenzaimpfung anbieten. Trotz der verhältnismäßig hohen organisatorischen Herausforderungen mit Verrechnung der Rezeptgebühr von 7 Euro ist es wichtig, dass wir ein breites Impfangebot bieten. Denn bei zu geringem Angebot könnte es passieren, dass das Impfkontingent zukünftig wegfällt und die Diskussionen über die Impfmöglichkeiten außerhalb der Praxis weiter von der Politik geschürt werden. Ein Impfen durch andere Berufsgruppen ist nicht akzeptabel und würde die Patientensicherheit gefährden.

Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Verfügbarkeit des angepassten Covid-19-Impfstoffs XBB1.5, der mittlerweile von den Ordinationen bestellt werden kann. Gemäß den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) wird die Impfung allen ab 60 Jahren und mit erhöhtem Gesundheitsrisiko empfohlen. Wir appellieren an jede/n einzelne/n, auch in dieser Herbstsaison die Bereitschaft zu zeigen, in der eigenen Ordination die COVID-19-Impfung anzubieten. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich über die Ärztekammer in die Impfliste auf medicus-online.at – darin werden jene Ordinationen geführt, die auch bereit sind, Fremdpatient*innen zu impfen – eintragen zu lassen.

Einheitlicher Leistungskatalog und Gesamtvertrag
Aktuell stehen mögliche Gesetzesänderungen bevor, die erhebliche Auswirkungen auf unsere Praxen und Abrechnung haben könnten. Wir unterstützen grundsätzlich die Idee eines einheitlichen Leistungskatalogs, aber wir sind der Meinung, dass die Honorierung der Leistungen weiterhin in den einzelnen Bundesländern verhandelt werden sollte. Fusionen wie jene zwischen der SVA und der SVB zur SVS haben gezeigt, dass die Ärztinnen und Ärzte in Vorarlberg dadurch erhebliche Einbußen hinnehmen mussten. Das darf bei der ÖGK nicht erneut passieren. Wir werden keine Pauschalabrechnung akzeptieren, da sie leistungsfeindlich ist und dazu führen könnte, dass Patient*innen vermehrt in Spezialambulanzen verwiesen werden. Eine Anpassung des Gesamtvertrags bzw. des Leistungskatalogs darf nicht dazu führen, dass weniger Anreiz besteht, Behandlungen im niedergelassenen Bereich anzubieten.

Es steht viel auf dem Spiel, und wir müssen sicherstellen, dass unsere Interessen und die Interessen unserer Patient*innen gewahrt bleiben. Wir werden bei Bedarf auch Maßnahmen ergreifen, um auf diese Entwicklungen zu reagieren und unsere Stimme für die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu erheben. Gemeinsam werden wir uns dafür einsetzen, dass der niedergelassene Bereich ein zentrales und wichtiges Element in der Gesundheitsversorgung bleibt und unsere Patient*innen weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung wohnortnah erhalten.