KASSENSYSTEM

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat mit verschiedenen Schreiben an ihre Vertragspartner die Diskussion über medizinische Leistungen eröffnet. Der Anfang wurde mit dem übermäßig angeforderten Laborparameter Vitamin D gemacht, dessen Kosten in Zukunft in Vorarlberg nur noch in begründeten Fällen von der Kasse erstattet werden. Allein dieser Laborwert hat die ÖGK im vergangenen Jahr immerhin an die 17 Millionen Euro österreichweit gekostet.

Es folgten schriftliche Aufforderungen, dass Physiotherapien reduziert verschrieben und MRT-Indikationen restriktiv gestellt werden sollen. ÖGK-Obmann Andreas Huss hatte sogar die Idee, dass MRT und andere fachärztliche Leistungen in Zukunft von zwischengeschalteten Vertrauensärzt:innen indiziert werden sollten, nachdem diese die medizinischen Daten von den Vertragspartnern erhalten haben. Dieser Vorschlag war nicht nur schlecht durchdacht, sondern auch rechtlich problematisch und würde massiv in den Behandlungsvertrag zwischen Ärzt:innen und Patient:innen eingreifen. Zudem würde eine zusätzliche, alles andere als ressourcensparende Armada an Vertrauensärzt:innen benötigt werden. Von dieser Idee scheint jetzt zumindest eine vertrauensärztliche Bewilligungspflicht für einige verordnete Leistungen übrig zu bleiben.

Ich halte es generell für legitim, dass die Kassen definieren, welche Leistungen sie für ihre Versicherten finanzieren wollen oder können. Wogegen wir uns als Ärztinnen und Ärzte aber wehren werden, ist der Umstand, dass man uns damit den Schwarzen Peter zuschiebt und wir zu den Buhmännern im System werden. Jüngstes Beispiel ist die SVS: Nachdem in den Honorarverhandlungen kein Abschluss für eine Hautvorsorge gemacht wurde und die Kolleg:innen die dermatologische Vorsorge als Privatleistung verrechnet haben, hat die SVS mitgeteilt, dass es die Honorarposition einer Auflichtmikroskopie gebe und diese bei den Vorsorgen verrechnet werden sollten. Ein weiteres Beispiel ist die ÖGK, die in einem langen Brief auf die Öffentlichkeitsarbeit vor allem der Wiener Ärztekammer replizierte, wonach die angeregte Reduktion der physiotherapeutischen Leistungen keine Einschränkung für die Patient:innen bedeute.

Wir brauchen klare Vorgaben von den Kassen, welche Leistungen in Zukunft bezahlt werden. Wir brauchen Kassen mit Rückgrat, die auch dazu stehen, dass manche Leistungen von den Patient:innen selbst bezahlt werden müssen. Was wir nicht brauchen, sind zusätzliche bürokratische und finanzielle Aufwände für ein aufgeblähtes Kontrollsystem, das den Ärztinnen und Ärzten die Entscheidungskompetenz entzieht.