Auch Freiheit braucht hier und dort Grenzen
MTD Novelle
Das Gesetz für die Medizin-Technischen Dienste (MTD) scheint zu einem Zankapfel sowohl im Nationalrat als auch zwischen verschiedenen Berufsgruppen im österreichischen Gesundheitswesen zu werden. Schon seit Jahren wird eine Novelle des bestehenden MTD-Gesetzes gefordert, vor allem von den darin geregelten Berufsgruppen wurde zuletzt der Druck auf die Politik immer größer, das Gesetz zu erneuern.
Geht es nach den Vorstellungen der betroffenen Berufsgruppen, soll nicht nur der Name geändert werden – von Medizinisch-Technischen Diensten zu Medizinisch-Therapeutischen und Diagnostischen Berufen – sondern es soll auch eine recht weitreichende Veränderung in den Kompetenzen der jeweiligen Berufsgruppen erfolgen. Deren Berufsvertretungen wünschen sich, auch selbständig Diagnosen stellen, Therapie-Entscheidungen treffen und ohne ärztliche Anordnung tätig werden zu können – und zwar bis hin zum Verabreichen und Verordnen von Medikamenten.
Eine solche Änderung hätte aus Sicht der Ärztekammer massive Auswirkungen auf das Gesundheitssystem als solches und speziell auf die Patientensicherheit. Es ist unbestritten, dass beispielweise Physiotherapeut:innen möglicherweise im Rahmen ihrer Behandlung auch differenziert diagnostizieren, ob es sich etwa um einen Faszien-Schmerz, um muskulär bedingte Schmerzen oder den knöchernen Strukturen zuordenbare Schmerzen handelt. Und es ist vermutlich auch weithin akzeptiert, dass Physiotherapeut:innen selbst entscheiden, welche Methode sie in der Behandlung wählen. Wenn aber Patient:innen mit Schmerzen primär und selbständig dort vorstellig werden, überschreitet es die Kompetenz doch gewaltig, wenn Physiotherapeut:innen entscheiden sollen, ob und welche Krankheitsbilder ausgeschlossen und abgeklärt werden.
Ähnlich verhält es sich auch bei den Radiologietechnolog:innen und biomedizinischen Analytiker:innen, um einige weitere Beispiele zu nennen. Hier war in den ursprünglichen Plänen zur Novelle neben der selbständigen Tätigkeit ohne Zuweisung im Vorsorgebereich auch vorgesehen, dass diese Berufe selbständig Screenings und Assessments durchführen können. Das würde zu einer Verselbständigung dieser Berufe führen und zu Parallelwelten im Gesundheitssystem, die die Kosten für die Allgemeinheit deutlich erhöhen würden.
In vielen Gesprächen, die seitens der Österreichischen Ärztekammer unter Federführung von Salzburger Radiologen geführt wurden, konnten nun einige sinnvolle Begrenzungen konsensuell festgelegt werden. Dabei zeigte sich, dass es innerhalb dieser Berufsgruppen durchaus Verständnis für die ärztliche Position in Bezug auf Diagnose und Therapievorbehalt mit klarer Begrenzung auf das Ausbildungs- und Tätigkeitsprofil dieser Berufe besteht.
Umso erstaunlicher war die jüngste Aussendung des Fachverbandes MTD-Austria. Dieser kritisierte, nicht ausreichend eingebunden gewesen zu sein, und dass für die Gesetzesänderung so viele Forderungen der Berufsgruppen gestrichen worden seien, dass die Novelle „die Gesundheitsberufe zurück in die Steinzeit befördern“ würde. Mitnichten! Es geht hier um die Sicherheit der Patient:innen. Man kann nur hoffen, dass auch im Eigeninteresse der betroffenen Berufsgruppen ein Zugeständnis dahingehend erfolgt, dass sich die Selbständigkeit nur auf den Bereich der Tätigkeitsprofile erstreckt.