ÖGK-Honorarverhandlungen

Über viele Jahrzehnte war die Gesamtvergütung („der Topf“) in Vorarlberg ein Konstrukt, das sowohl der Kammer als auch der Kasse eine sinnvolle und gemeinsame Entwicklung der Versorgung im niedergelassenen Bereich sicherte. Man konnte auch in Jahren geringerer Beitragssteigerungen vernünftige Honorarabschlüsse erzielen. In den Jahren, in denen die Beitragseinnahmen deutlich über der Inflation lagen, konnten zusätzliche Stellen geschaffen  und neue Honorarpositionen als Sachleistung für die Versicherten etabliert werden. Bei den diesjährigen Honorarverhandlungen zeigte sich allerdings, wie schwer es ist, in einem Jahr, in dem es eine sehr hohe Inflation gibt und die Beitragseinnahmen nicht im gleichen Ausmaß angestiegen sind, zu einem anständigen Honorarabschluss zu kommen. Letztendlich konnten wir uns mit der Kasse darauf einigen, dass bei negativer Bilanz und falls die Rücklagen aufgebraucht sind, keine Kürzung der Vertragsarzthonorare erfolgt. Damit wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt, das wir akzeptieren konnten. Dennoch zeigen sich die Grenzen des Systems deutlich.

Aus der Vorarlberger Ärztebedarfsstudie ergibt sich, dass wir im niedergelassenen Bereich, ebenso wie im Spitalsbereich einen großen Bedarf an zusätzlichen Stellen haben, nur um den Status quo der Versorgung abzusichern (zB 27 zusätzliche Allgemeinmedizinerstellen bis 2031). Der Topf wird daher auch ohne das schwierige Honorarjahr 2023 nicht mehr ausreichen. Bereits in den letzten Jahren gab es Bilanzdefizite, die über Auflösung von Rücklagen ausgeglichen werden mussten. Zukunftsfit ist dieser Topf derzeit nicht mehr. Wenn man sich vorstellt, dass im Rahmen des geplanten österreichweit einheitlichen Leistungskatalogs vielleicht neue und zusätzliche ärztliche Leistungen finanziert werden müssen, gibt es derzeit dafür absolut keinen Spielraum.

Wir werden darüber mit der ÖGK reden müssen. Es wird entweder zu einer Aufstockung des Topfvolumens kommen müssen, oder das System steht massiv in Frage.

Zusätzlich finden derzeit die sogenannten Art. 15a-Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung statt. Noch ist nicht klar, was alles auf uns zukommt. Wenn sich Länder, Sozialversicherung und Bund aber einigen, ist es möglich, dass wir als Ärztekammer nicht mehr in die Stellenplanung im niedergelassenen Bereich eingebunden sind. Wenn das so kommt, erübrigt sich eine Gesamtvergütung, denn eines der Herzstücke war das partnerschaftliche Verhandeln der zu finanzierenden Stellen und Leistungen. Sollten in Zukunft Länder und Kasse bestimmen, wie viele Kassenstellen in Vorarlberg finanziert werden müssen und wir als Ärzte kein Mitspracherecht mehr haben, wie das gemeinsam verwaltete Budget eingesetzt wird, führt sich das System ad absurdum.

Ebenso wird es nicht zu akzeptieren sein, wenn die ÖGK und die Österreichische Ärztekammer bundesweit einheitliche Kassenarzthonorare verhandeln (wie dies von der ÖGK in den Art. 15a-Verhandlungen massiv gefordert wird) und das Geld aus unserem gedeckelten Budget aufgebracht werden muss.

Wir erleben instabile Zeiten in der Politik, speziell im Gesundheitsbereich.

Das jahrzehntelang gut funktionierende System droht sich aufzulösen.

Wir sollten uns darauf vorbereiten.