SYSTEMREFORM

Die Debatte um die Zukunft unseres Gesundheitssystems hat mit dem Expertenpapier im Auftrag des Bundeskanzlers eine neue Dimension erreicht. Parallel zur Arbeit der Gesundheitsministerin und der Landesreferenten für Gesundheit wurden drei Modelle entwickelt, die die Finanzierung und Steuerung des öffentlichen Gesundheitswesens neu gestalten sollen. Drei Wege – ein gemeinsamer Nenner: Zentralisierung.

Die drei Modelle im Überblick

1. Österreichischer Gesundheitsfonds mit Regionalfonds
Ein zentraler Fonds bündelt Steuergelder, Mittel der Krankenkassen und der PVA. Von dort fließen die Gelder in Regionalfonds, die die extra- und intramurale Versorgung planen und finanzieren.
Folge: Starke Zentralisierung, regionale Spielräume werden eingeschränkt.

2. „Health Insurance Plus“ – Duale Finanzierung mit gemeinsamer Steuerung
Der niedergelassene Bereich, Digitalisierung, Telemedizin und der laufende Betrieb von Krankenanstalten werden aus einem gemeinsamen Gesundheitsfonds (Kassen + Bund) finanziert, Gesundheitsleistungen werden zentral eingekauft. Für Investitionen in Krankenanstalten wird eine einzige Krankenanstalten-Finanzierungsgesellschaft (Bund + Länder) gegründet.
Folge: Teilzentralisierung, aber weiterhin duale Strukturen.

3. Zentrale Steuerung, regionale Umsetzung
Der niedergelassene Bereich und der laufende Betrieb der Krankenanstalten werden von einem nationalen Gesundheitsfonds organisiert, der von Bund und SV finanziert und gesteuert wird. Die neun Landesfonds bleiben für Investitionen und Strukturmittel (z.B. Innovationen) zuständig.
Folge: Zentrale Vorgaben für Leistungen und Preise, aber regionale Verantwortung für Infrastruktur.

Völlig unabhängig von den Modellen soll es laut dem Papier jedenfalls geben: zentrale Vorgabe für einen einheitlichen Leistungskatalog, Festlegung eines einheitlichen Preises für alle Leistungserbringer, Neudotierung der Landesgesundheitsfonds, aktive Patientenlenkung, bundeseinheitliches Dienst- und Besoldungssystem für Krankenanstalten, Neukodifizierung der Kassenverträge (Verpflichtung zur vollständigen Erfüllung des zugewiesenen Leistungsspektrums und Vorgabe längerer Mindestöffnungszeiten für Einzelordinationen), verpflichtende zentrale Einkaufsgemeinschaft und Abschaffung der Gemeindefinanzierung für Krankenanstalten.

Was das für uns bedeutet

Alle drei Modelle sehen vor, dass Leistungskataloge und Preise zentral festgelegt werden. Was bisher zwischen Ärzt:innen und Sozialversicherung verhandelt wurde, würde dann von oben vorgegeben. Die Gefahr: Ein Wettbewerb der Anbieter, der möglicherweise niedergelassene Vertragsärzt:innen, die in den Reformpapieren als „Auslaufmodell“ gegenüber einer Zentrumsbildung betrachtet werden, deutlich benachteiligt. Es ist durchaus vorstellbar, dass Krankenhausbetreiber solche Leistungen auch nicht kostendeckend übernehmen, um Standorte zu sichern, mit dem Hintergrund, dass Defizite über die Länder ausgeglichen werden oder dass Konzerne zu Konditionen übernehmen, die nicht kostendeckend sind, um Marktmacht zu sichern.

Was unter „Neukodierung“ der Kassenverträge genau verstanden werden muss, bleibt offen. Es ist aber zu befürchten, dass die Arbeitsbedingungen für die Vertragsärzt:innen nicht besser werden.

Chancen und Risiken

Die Erfahrungen mit der Zentralisierung der ÖGK zeigen: Solche Reformen können zu starken Dysfunktionen im Vertragsbereich führen. Die Gefahr ist real, dass regionale Bedürfnisse – von Patient:innen wie von Ärzt:innen im niedergelassenen Bereich und in den Spitälern – noch weniger berücksichtigt werden.

Unsere Sicherheit und Chance: Die Ärztin und der Arzt bleiben unverzichtbar als direkte Ansprechpartner:innen für Patient:innen, als Garant:innen für persönliche und hochwertige Versorgung. Sollte das öffentliche System diese Rolle nicht mehr ausreichend ermöglichen, wird die Privatmedizin weiter an Bedeutung gewinnen. Hier könnten wir unsere Vorstellungen von Diagnostik, Therapie und Begleitung auch weiter verwirklichen.

Die Reformdebatte wird uns in den nächsten Monaten intensiv beschäftigen. Es wird bewegte, vielleicht sogar raue Zeiten geben. Doch eines ist klar: Wir Ärztinnen und Ärzte sind nicht ohnmächtig. Unsere Expertise, unsere Nähe zu den Patientinnen und Patienten und unser Engagement für eine qualitativ hochwertige Medizin sind unverzichtbar. Es liegt an uns, diese Reformen kritisch zu begleiten und unsere Interessen selbstbewusst zu vertreten. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Reformen nicht an uns, sondern mit uns gestaltet werden.